Vertragsgrundlage für unsere gesamten Geschäftsbeziehungen sind ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma folierhalle.de Mülforterstraße 235 Halle 13, Mönchengladbach, nach folgend „folierhalle.de“ genannt.
Unsere Preise sind Netto-Preise per Stück, wenn nicht anders angegeben, und sind bis auf Widerruf gültig. Vorher erschienene Preislisten verlieren hiermit ihre Gültigkeit. Angebote sind freibleibend. Lieferzeit-Angaben sind unverbindlich. Die Abbildungen können vom tatsächlich gelieferten Produkt abweichen. Die Produkte sind lieferbar, solange der Vorrat reicht. Im Einzelfall behalten wir uns das Recht
vor, anstatt des gezeigten, gleichwertige oder höherwertige Produkte zu liefern.
Fahrzeugfolierung
1. folierhalle.de verklebt, nach Hersteller vorgaben, Folie auf das in der Bestellung spezifizierte Fahrzeug in den Montagehalle von folierhalle.de oder bei Bedarf auch in externen Räumlichkeiten wie z.B. Autohäusern und Schiffswerften. Wenn nicht anders vereinbart werden Fahrzeuge in den Räumlichkeiten von folierhalle.de foliert. Ist eine folierung in externen Räumlichkeiten von Nöten, so hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Räumlichkeiten den Herstellervorgaben der Folienlieferanten entsprechen. Informationen hierzu händigt folierhalle.de bei Auftragserteilung an den Auftraggeber aus. Der Auftraggeber hat das Fahrzeug zum vereinbarten Termin im nachfolgend beschriebenen Zustand bei dem, im Werksauftrag, bestimmten Montageort anzuliefern.
Folien
Alle Folien werden für den jeweiligen Kunden bestellt und zu 100% angezahlt. Eine Rücknahme ist nicht möglich, da die Folien für den Kunden konfektioniert werden.
Nach erfolgter Anzahlung ist die Folie Eigentum des Käufers bzw. Kunden.
Um eine Folierung nach Herstellervorgaben zu ermöglichen muss das Fahrzeug wie folgt vom Auftraggeber vorbereitet sein:
2. Die zu verarbeitenden Flächen sind von groben Verschmutzungen
befreit, gewaschen und entwachst sein.
3. Das Fahrzeug muss vollkommen trocken sein.
4. Es befinden sich keine Wertsachen im Fahrzeug. folierhalle.de über-
nimmt keine Haftung, für im Fahrzeug verbliebene, Wertsachen.
5. Das Fahrzeug sollte des weiteren keine:
5.1 Lackversiegelung vorweisen.
5.2 Beschädigungen am Lack wie z.B. Kratzer oder Steinschläge vor-
weisen.
6. Folierung auf defekten Oberflächen:
6.1 Bei Auftragserteilung übernimmt folierhalle.de keine Gewährleistung,
auf die Haltbarkeit und Verarbeitungsqualität, auf beschädigte und
stark verwitterte Bauteile.
6.2 folierhalle.de behält sich das Recht vor, beschädigte Bauteile
kostenpflichtig für eine Folierung vorzubereiten. Hierbei gelten
jedoch die bekannten Herstellervorgaben der Folienhersteller.
7. Bei der Fahrzeugfolierung muss zum Teil auf Lack und an Lack-
kanten geschnitten werden. Daraus resultierende Beschädigungen
des Lackes und somit entstehende Reklamationsansprüche
sind grundsätzlich ausgeschlossen.
8. Eine rückstandsfreie Entfernung der Folie kann nur bei Lack in
Erstausrüsterqualität garantiert werden. Hierbei greift folierhalle.de
auf die Vorgaben der Folienhersteller zurück.
8.1 Bei der Übergabe des Fahrzeugs kann folierhalle.de ein Übergabe-
protokoll erstellen. Darin wird der Zustand des Fahrzeuges bei Über-
gabe festgehalten.
8.2 Sofern das Fahrzeug nicht dem vorstehend genannten Zustand ent-
spricht, kann die Folierung ggf. nur gegen Mehrkosten erfolgen. Der
Mehraufwand zur Vorbereitung der vereinbarten Folierung wie z.B.
Beseitigung starker Verschmutzungen, Behandlung von Roststellen
oder Lackschäden, so hat der Auftraggeber die entstehenden Mehr-
kosten zu tragen.
8.3 folierhalle.de verarbeitet reinigt und entfettet die zu verarbeiteten
Flächenunmittelbar vor Montage von Folien. Eine Garantie der
Staubfreien verarbeiten kann jedoch nicht gegeben werden. Staub-
und Lackeinschlüsse bis zu 3% der Fahrzeugfläche sind vom
Auftraggeber zu akzeptieren. Desweiteren sind Folienbeschädigungen
die durch Fahrzeugvibrationen oder Dichtungen verursacht werden von
einer Reklamation ausgeschlossen.
Preise
9. Der Preis einer Folierung durch folierhalle.de wird individuell berechnet
und beinhaltet keine Sonderarbeiten. Mehrkosten durch in Punkt
2. bis 6.2 beschriebenen Sachverhalt werden separat in Rechnung
gestellt. Der Auftraggeber erhält eine Verbindliche Preisangabe für
die Fahrzeugfolierung, spätestens, mit der Zusammenfassung seiner
Bestellung.
9.1 Mehrkosten lt. Punkt 2. – 6.2 werden dem Auftraggeber vor aus-
führung mitgeteilt.
9.2 Im Fall von Widersprüchen gelten die Preise, die in der Zusammen-
fassung der Bestellung angegeben sind. Es sei denn, die allge-
meinen Umstände machen es offensichtlich, dass es sich bei dem
in der Bestellung ausgewiesenen Preis um einen Fehler handeln
muss.
9.3 Die Preisangabe von folierhalle.de versteht sich bei als Endpreis
inkl. der anfallenden Mehrwertsteuer. Es sei denn es ist im Auftrag
anders angegeben.
Stundensätze
9.4 Unser Stundensatz beträgt 75,00 € zuzüglich 19% MwSt.
Korrekturen
9.5 Unsere Arbeit beinhaltet nach der Präsentation 2 Korrekturgänge.
Weitere Korrekturgänge werden nach einem Stundensatz von
75,00 € zuzüglich 19% MwSt. berechnet.
Was die Preise im Angebot beinhalten
9.6 Die Preise beinhalten 2 Korrekturgänge, sowie sämtliche
Bildbearbeitungen.Texte und Bilder werden hierbei vom Kunden geliefert.
Die Nutzungsrechte (Lizenzen) für gelieferte Bilder oder Logos etc. muss der Kunde innehaben,
da ich dies nicht kontrollieren kann.
Die Verantwortung liegt hierfür beim Kunden. Sollte der Kunde über keine Fotos verfügen,
berate ich gerne zum Thema Bildeinkauf und Nutzungsrechte.
Zusatzleistungen
9.7 Zusatzleistungen, sind Leistungen die über das pauschale Angebot
hinausgehen, wenn z.B. mehr als 2 Korrekturgänge erforderlich sind.
Hierzu zählen auch Fahrtkosten im regionalen Raum, sie werden mit einer Kilometerpauschale (0,50 €/km plus 19% Mwst.)
plus Arbeitszeit in Rechnung gestellt (Pauschale). Treffen für Präsentationen und Besprechungen werden ebenso nach
Arbeitszeit berechnet.
Damit Sie den Überblick behalten: Für solche Zusatzleistungen erhalten Sie immer ein Arbeitsprotokoll, welches jedes mal aktualisiert
und Ihnen als pdf zugesendet wird.
Zusatzleistungen sind z.B.:
Zahlungsbedingungen / Erfüllung
10.0 Bei Voll- & Teilfolierung oder bei Aufträgen ab einem Auftragswert in vereinbarter Höhe mit Terminvergabe
stellen wir dem Auftraggeber min.50% der Auftragssumme in Rechnung. Der Restbetrag wird bei Fertigstellung fällig und bei
Lieferung / Abholung in Bar zu entrichten.
10.1 Bei Aufträgen ohne Terminvergabe oder bei Auslieferung am Tag der
Auftragserteilung stellen wir unsere Rechnung bei Übergabe. Der
Vereinbarte Preis ist bei Lieferung / Abholung in Bar fällig.
10.2 Im Einzelfall behalten wir uns das Recht vor, auch bereits bestehende
Geschäftsbeziehungen mit 100% Vorkasse zu bedienen.
10.3 Die Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung aller Ansprüche aus der
Geschäftsbeziehungen unser Eigentum. Erfüllungsort für Lieferung
und Zahlung ist der Standort von folierhalle.de Gerichtsstand für
beide Seiten ist Mönchengladbach.
10.4 Der Auftrageber haftet im vollem Umfang für einen Schaden, welcher
durch Nichterfüllung des Vertrages, folierhalle.de entstanden ist.
Gewährleistungen / Haftung
11 Die Folierungen werden nach Herstellervorgaben der Folienliefer-
alten und unter Berücksichtigung der Haftungsrichtlinien ausgeführt.
11.1 Es gelten zudem die gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht in
diesen AGB eine abweichende Regelung getroffen ist.
11.2 Alle Informationen, die folierhalle.de bereitstellt, sei es über über
www.folierhalle.de oder über einen anderen Weg, haben rein
informativen Charakter. Zu Informationen in Sinne dieser Ziffer
zählen technische Angaben, Verarbeitungshinweise, Pflegehinweise,
Maß- und Leistungsbeschreibungen. folierhalle.de übernimmt hin-
sichtlich der Richtigkeit keine Gewähr. Für Art und Umfang der von
folierhalle.de zu erbringenden Leistung ist im Zweifelsfall allein die
Bestellzusammenfassung maßgebend.
11.3 folierhalle.de prüft nicht, ob vom Kunden gestellte und bestellte
Designs Rechte Dritter verletzen, dies ist ausschließlich Sache des
Auftraggebers. Eine Haftung von folierhalle.de besteht soweit nicht.
11.4 Für Kaufleute und Unternehmer gelten die Untersuchungs- und
Rügepobliegenheiten des §377 HGB und die auf 1 Jahr verkürzte
Verjährung bei Gewährleistungsansprüchen.
Allgemeine Haftung
12. Gegenüber Verbrauchern haftet folierhalle.de nur für Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit soweit es nicht einer Verletzung der Vertrags-
pflicht handelt. Bei Vertragsverletzung haftet folierhalle.de im vollem
Umfang.
12.1 Gegenüber Unternehmern haftet folierhalle.de nur für vorsätzliche
oder fahrlässige Schäden. Liegt eine Verletzung der Vertragspflicht
vor, so haftet folierhalle.de nach den gesetzlichen Bestimmungen.
12.2 folierhalle.de haftet der Höhe nach nur für bei Vertragsabschluss
typischerweise vorhersehbare Schäden soweit kein Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
12.3 Für mittelbare Schäden haftet folierhalle.de nur bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit.
12.4 Die oben genannten Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse
gelten nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit
sowie die Übernahme ausdrücklicher Garantien durch folierhalle.de
Haftungsfreistellung
13. folierhalle.de haftet nicht für Schäden an Fahrzeugteilen die
Bauart- und altersbedingt, trotz sachgerechter De- und Montage
entstehen können.
13.1 Der Auftraggeber hält folierhalle.de von allen Ansprüchen frei, die
gegenüber folierhalle.de von Dritten aufgrund einer Rechtsverletzung drohen.
Die Freistellung schließt die Kosten einer Rechtsverteidigung sowie alle weiteren Kosten ein.
13.2 Der Auftraggeber ist verpflichtetet wahrheitsgemäß zur vollständigen
Aufklärung des Sachverhalts beizutragen.
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Textildruck auf Kundenware
15.0 Für Andrucktests zur optimalen Druckeinstellung wird ausreichend
Zuschussware nach Absprache benötigt.
Falls kein Zuschuss gestellt wird, werden keine Kosten übernommen bzw. wird keine Reklamation akzeptiert bei evtl.
durch Andrucktests noch nicht optimal gelungenen Drucken, bzw. die dadurch evtl. nicht brauchbare Ware.
15.1 Druckqualität und Waschbeständigkeit sind stark vom verwendeten Textil und dessen Oberfläche abhängig,
ebenso von der Ausrüstung der Stoffe. Abweichungen der Druckqualität innerhalb einer Auflage bzw. verminderte Waschbeständigkeit
aufgrund dieser Kriterien können nicht reklamiert werden.
Die Fixierung von Druckfarbe in Kombination mit dem benötigten Pretreatment (Vorbehandlung) auf den Textilien erfolgt durch Hitzeeinwirkung.
Durch evtl. vorhandene Chemierückstände können hierbei Verfärbungen der Textilien auftreten o.ä., welche sich i.d.R. bei der ersten Wäsche auswaschen.
Für derartige Verfärbungen wird keine Verantwortung übernommen bzw. können diese nicht reklamiert werden.
Für weitere Beständigkeit der Drucke auf gestellte Fremdware nach kundenspezifischen Anforderungen können wir nicht garantieren.
Entsprechende Vorversuche sind durch den Kunden selbst durchzuführen.
15.2 Um die vom Kunden gewünschten Farbeinstellungen genau wie möglich zu erzielen, muss ein farbverbindliches Profil gestellt werden.
Farbabweichungen können ohne gestellte Aufsichtsvorlage nicht reklamiert werden.
Bei Farbangaben z.B. nach Pantone/ CYWK sind im Digitaldirektdruck nur annähernde Farbtöne möglich, leichte Farbabweichungen
können nicht reklamiert werden.
15.3 Bei gestellten Dateien wird davon ausgegangen, dass diese in Endgröße angelegt sind. Ansonsten benötigen wir eine schriftliche
Angabe der gewünschten Maße in cm Angabe, sowohl für Motivgrößen als evtl. auch für Positionierungen. Grafische Darstellungen von
Positionierungen ohne cm Angaben sind nicht verbindlich und können nicht reklamiert werden.
15.4 Alle Änderungen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen. Mündliche Absprachen können nicht reklamiert werden.
15.5 Sollten während des Druckprozesses nicht vorhersehbare Probleme auftreten, welche im direkten Zusammenhang mit der Qualität bzw.
Ausrüstung der gestellten Textilien stehen, wird vorbehalten, anfallende Zusatzarbeiten bzw. den Mehraufwand zusätzlich zu berechnen.
Bei nicht absprachegemäß gestellten Daten, evtl. notwendigen Datenkorrekturen und evtl. zusätzlich anfallenden Andruckkosten können
diese zusätzlich berechnet werden.
15.6 Bei gestellter Kundenware wird von druckfertig vorbereiteter Ware ausgegangen.
Nicht vorhersehbare bzw. nicht abgesprochene notwendige Zusatzarbeiten wie z.B. Auspacken aus Einzelverpackung oder Ähnliches
werden zusätzlich nach Aufwand berechnet.
Sollte es durch auftretende Unklarheiten bezüglich der Daten oder der Ware zu Lieferverzögerungen kommen, welche nicht von uns
vorhersehbar bzw. verschuldet sind, kann dies nicht reklamiert werden.
Jeder Auftrag wird grundsätzlich nur einmal bearbeitet. Warenkontrolle findet – wenn nicht ausdrücklich anders besprochen –
nur direkt vor der Produktion statt. Sollten bei angelieferter Ware durch nicht korrekte Stückzahlen Verzögerungen in der Produktion eintreten,
sind ist folierhalle.de dafür nicht verantwortlich zu machen.
16. – 17.Gewährleistung, Verjährung, Haftung
16.1 Werden Bedienungs- und Pflegeanweisungen nicht befolgt, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung,
dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
16.2 Der Käufer muss die Vertragsgemäßheit der gelieferten Waren und Leistungen unverzüglich nach Erhalt, spätestens jedoch innerhalb von acht Arbeitstagen prüfen. Mängel müssen Extra Textildruck schriftlich mitgeteilt werden. Versteckte Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, können nur dann geltend gemacht werden, wenn sie Extra Textildruck innerhalb von einem Jahr nach Beginn des gesetzlichen Verjährungsbeginns schriftlich zugehen.
16.3 Beanstandete Ware ist folierhalle.de auf Verlangen zur Abholung am Ort der ursprünglichen Zustellung zur Verfügung zu stellen.
Wurde die Ware bereits weitergeliefert oder an mehrere Empfänger verteilt, gehen eventuelle Kosten für das Zusammenführen der
beanstandeten Ware nicht zu unseren Lasten.
16.4 Dem Auftraggeber obliegt die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
16.5 folierhalle.de leistet Gewähr für Mängel der Lieferung zunächst nach ihrer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Das Recht auf Schadenersatz wird beschränkt auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
16.6 Im Fall verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückabwicklung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Der Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung ist ausgeschlossen. Bei einem nur geringfügigen Mangel steht dem Auftraggeber kein Rücktrittsrecht zu.
16.7 Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Ware können produktionstechnisch bedingt sein und stellen keinen Mangel dar.
16.8 Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
16.9 Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Farbbezeichnungen und Größenangaben wie sie in Publikationen (Katalog, Internet, etc.) erscheinen, unterliegen keinerlei Normen. Selbst innerhalb einer Marke können unterschiedliche Artikel (z.B. Poloshirt und T-Shirt) bei gleicher Größenangabe völlig unterschiedliche Abmessungen haben. Aber selbst bei Farbbezeichnungen von denen die meisten Verbraucher eine Vorstellung haben kommt es oft zu Abweichungen. Leider lässt sich dieses Problem auch nicht durch die im Katalog abgedruckten oder im Internet wiedergegebenen Farbpunkte lösen. Jeder Monitor stellt Farben anders dar und Druckfarben entsprechen nicht dem realen Gewebe.
Geringfügige Abweichungen in, Farbe oder Material des Artikels sowie geringfügige Farbabweichungen beim Druck und andere Abweichungen der Veredelung wie z.B. bei Einwebungen, Prägungen und Stickereien aufgrund der Materialbeschaffenheit des Artikels und abweichender Materialbeschaffenheit des Artikels innerhalb einer Charge, werden vom Besteller toleriert, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Leichte Farbabweichungen bei unveränderten Nachbestellungen der gleichen Artikel sind insbesondere im Textilbereich unvermeidbar und stellen keinen Reklamationsgrund dar.
17.0 Sämtliche Gewährleistungsrechte des Kunden verjähren spätestens ein Jahr nach Ablieferung der vertraglichen Leistungen, bei Verbrauchern nach zwei Jahren, sofern keine Arglist nachgewiesen ist. Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Gefahrübergang gemäß Ziffer 5.
17.1 Gewährleistungsansprüche gegen folierhalle.de stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
17.3 Sämtliche Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Kunde von sich aus in die vertragsgegenständliche Ware eingreift, sie – wie auch immer – modifiziert, unabhängig in welchem Umfang die Modifikation stattgefunden hat. Der Käufer verpflichtet sich daher, die Ware vor dem Modifizieren (Bedrucken, Besticken und Ähnliches) auf Übereinstimmung mit der bestellten Ware und etwaige Mängel zu untersuchen bzw. von weiteren Lieferanten untersuchen zu lassen.
17.4 Die Haftung von Mangelfolgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, folierhalle.de oder ihren Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
17.5. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde von folierhalle.de nicht. Etwaige Herstellergarantien bleiben davon unberührt.
17.6 Waren, und Materialien die folierhalle.de vom Kunden zur Weiterverarbeitung erhält, sind nicht gegen Elementarschäden versichert. Jegliche Haftungsansprüche für Beschädigungen die bei der Be- oder Verarbeitung entstehen, schließt folierhalle.de aus.
17.7 Bei Bedruckung von Fremdware kann es Produktionsbedingt 5% Aussschuss
geben. Für diese übernehmen wir keine Haftung! Des weiteren kann sich
auch produktionsbedingt beim Transferdruck eine Mehr oder Minderlieferung
von 5% ergeben.
18. Gerichtsstand
18.1 Der Gerichtsstand ist Mönchengladbach für: Kaufleute, öffentliche Institutionen,
juristische Personen des öffentlichen Rechts. Verbraucher Ihren Gerichtsstand an ihrem Wohnort.
zusätzlich kann für Verbraucher der Gerichtsstand Mönchengladbach vereinbart werden.
18.2 Soweit einzelne Klausen dieser AGB unwirksam sind, bleiben die
übrigen Klauseln davon unberührt. Unwirksame Klausen sowie
Regelungslücken werden durch eine wirksame Klausel ersetzt, die
dem Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel wirtschaftlich oder
bei einer Regelungslücke einem gerechten wirtschaftlichen Inter-
essenausgleich am nächsten kommt.
Schlussbestimmungen
18.3 Geänderte AGB werden den Nutzern bis spätestens einen (1) Monat
vor Inkrafttreten ausgehangen sowie auf der Webseite von
veröffentlicht.
18.4 Widerspricht der Auftraggeber nicht spätestens innerhalb von zwei
Wochen gelten geänderte AGB als angenommen.
18.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
des UN Kaufrechts
Mönchengladbach 02.Januar 2015